Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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ESR.NRW GmbH, AG Düren, Registernummer HRB 7611, An Gut Nazareth 5, 52353 Düren

§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der ESR.NRW GmbH, (nachfolgend „ESR“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ESR stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Alle Vertragsabreden sollen zwecks Nachweisbarkeit zumindest in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

§2 Vertragsschluss

(1) Ein Vertragsschluss zwischen ESR und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde schriftlich oder mündlich ein ihm unterbreitetes Angebot annimmt. Mit der Angebotsannahme erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Vertragsgegenstand sind diejenigen Leistungen, die im Angebot im Einzelnen aufgeführt sind.

(2) ESR hat die Leistungen nicht persönlich zu erbringen. Der Kunde gestattet es ESR die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben. Bedient sich ESR der Dienste von Subunternehmern, so bleibt ESR alleiniger Vertragspartner des Kunden. Eine unmittelbare schuldrechtliche Beziehung zwischen dem Kunden und dem Subunternehmer entsteht nicht. Der dem Vertrag zu Grunde liegende Qualitätsmaßstab ist auch vom Subunternehmer einzuhalten.

§3 Vergütung

(1) Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören.

(2) Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, werden Strom-, Gas- oder Wasseranschluss sowie Park- und Abstellplätze ESR vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

§4 Ausführung und Ausführungsfristen

Die Ausführung ist nach vereinbarten, verbindlichen Fristen (Vertragsfristen) zu beginnen, angemessen zu fördern und zu vollenden. In einem Zeitenplan enthaltene Einzelfristen gelten nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Ist für den Beginn der Ausführung keine Frist vereinbart, so hat der Kunde ESR auf Verlangen Auskunft über den voraussichtlichen Beginn zu erteilen.

§5 Haftung

Auf Schadensersatz haftet ESR dem Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ESR vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur:

  • a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ESR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ESR beruhen;
  • b) für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ESR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ESR beruhen;
  • c) für Schäden am Werk, zu deren Herstellung, Instandhaltung oder Änderung die Leistung dient, wenn ein wesentlicher Mangel vorliegt, der die Gebrauchsfähigkeit des Werks erheblich beeinträchtigt und auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist;
  • d) Soweit ESR einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werks übernommen hat.

§6 Zahlung

(1) ESR kann gemäß den Vorgaben des § 632a BGB Abschlagszahlungen verlangen.

(2) ESR darf die Arbeiten bei Zahlungsverzug bis zur Zahlung einstellen, sofern eine dem Kunden zuvor gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber ESR ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben.

§7 Kündigung durch den Kunden

Kündigt der Kunde nach § 648 BGB den Vertrag, ohne dass ESR dies zu vertreten hat, stehen ESR die in § 648 BGB geregelten Ansprüche zu. Statt der sich aus § 648 BGB ergebenden Ansprüche kann ESR für seine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 Prozent der vereinbarten Vergütung geltend machen, wenn die Ausführung des Werks noch nicht begonnen wurde. Hat ESR mit der Ausführung bereits begonnen und wurden erforderliche Materialien durch ESR bereits bestellt, sind 65 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dieser pauschalierte Anspruch steht ESR nicht zu, wenn der Kunde nachweist, dass ein Vergütungsanspruch von ESR gem. § 648 S. 2 BGB nicht entstanden ist, oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist. ESR ist es unbenommen einen über der Pauschale liegenden Anspruch nachzuweisen und zu verlangen.

§8 Kündigung durch ESR

(1) Ist vor Durchführung des Werkvertrages vor Ort eine Feinmessung durchzuführen, ist ESR trotz erfolgter Auftragsbestätigung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich nach Aufnahme des Feinmaßes herausstellt, dass die vertraglichen Leistungen technisch nicht durchführbar sind oder für ESR wirtschaftlich unrentabel sind. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Auf Verlangen des Kunden hat ESR innerhalb von 14 Werktagen nach der Feinmessung mitzuteilen, ob von dem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht wird.

(2) ESR kann den Vertrag ferner kündigen, wenn (i) der Kunde eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch ESR außerstande setzt, die Leistung auszuführen sowie (ii), wenn der Kunde eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät. Die Kündigung gemäß vorstehemden Satz ist aber erst zulässig, wenn ESR dem Kunden ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt hat. Die bisherigen Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen. Außerdem hat ESR Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB; etwaige weitergehende Ansprüche von ESR bleiben unberührt.

§9 Außergerichtliche Streitbeilegung / Hinweis gemäß § 36 VSBG

(1) Die für ESR zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 – 7957940, Telefax 07851 – 7957941, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de, Homepage: www.verbraucher-schlichter.de.

(2) ESR ist weder verpflichtet, noch dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen ESR und Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Als Gerichtsstand wird Düren für alle Fälle vereinbart, in denen ESR gegen einen Kunden klagt, welcher nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt.

Stand: Februar 2020